Was ändert sich ab 1. November 2026 am japanischen Tax-Free-System? Altes und neues System im Vergleich

Japans Tax-Free-System: Vergleichstabelle alt vs. neu (Reform vom 1. November 2026)

① Kauf- und Erstattungsablauf

PunktBisheriges System (bis 31.10.)Erstattungsverfahren (ab 1.11.)
Im Geschäft gezahlter PreisNettopreis (Verbrauchsteuer befreit)Bruttopreis (inkl. Verbrauchsteuer)
Erstattung der VerbrauchsteuerBefreiung beim Kauf. Teilweise Erstattung nach dem Kauf an einem Tax-Free-SchalterErstattung nach Zollbestätigung bei der Ausreise
Registrierung der ErstattungsmethodeGrundsätzlich nicht erforderlichErforderliche Erstattungsdaten nach Anweisung des Geschäfts registrieren
Frist für Ausreise / AusfuhrKeine 90-Tage-Frist wie im neuen SystemZollbestätigung innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Kauf erforderlich
Ort und Zeitpunkt der ZollbestätigungGrundsätzlich beim Zoll nach der Sicherheitskontrolle. Aufzugebende Waren vor der GepäckaufgabeIm öffentlichen Bereich vor der Sicherheitskontrolle, vor der Gepäckaufgabe bei der Airline
Ergebnis der ZollbestätigungWerden steuerfreie Waren nicht ausgeführt, wird grundsätzlich Verbrauchsteuer erhobenOhne Zollbestätigung keine Erstattung

Zu den Orten der Zollbestätigung sind die Unterschiede zwischen altem und neuem System auch in den Unterlagen des Zolls Osaka zusammengefasst.

② Regeln für Waren und Verpackung

PunktBisheriges System (bis 31.10.)Erstattungsverfahren (ab 1.11.)
WarenkategorienUnterteilung in allgemeine Waren und VerbrauchsgüterKategorien abgeschafft
Mindestbetrag für steuerfreien EinkaufGrundsätzlich ab 5.000 Yen (netto) je KategorieAb 5.000 Yen (netto), ohne Kategorien
Kaufobergrenze für VerbrauchsgüterBis 500.000 Yen (netto) pro Geschäft und TagObergrenze abgeschafft
Spezialverpackung für VerbrauchsgüterVorgeschriebene Spezialverpackung erforderlichVerpackungspflicht abgeschafft
VerwendungsbeschränkungNur Waren für den gewöhnlichen persönlichen GebrauchVerwendungsanforderung abgeschafft, aber Beschränkungen der bei Ausreise mitnehmbaren Mengen
Nicht begünstigte WarenGold-/Platinbarren, offensichtlich gewerbliche oder zum Weiterverkauf bestimmte Waren usw.Gold-/Platinbarren, Gold-/Platinmünzen, nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren usw.
Hochpreisige Waren (ab 1 Mio. Yen netto pro Stück)Übermittlung der üblichen KaufdatenDetaillierte Produktangaben (Marke, Modell-, Seriennummer usw.) verpflichtend

③ Geschäfte, System und Buchhaltung

PunktBisheriges System (bis 31.10.)Erstattungsverfahren (ab 1.11.)
Arten von Tax-Free-GeschäftenAllgemeiner Typ, Verfahrensauslagerungs-Typ, Automaten-TypZum allgemeinen Typ vereinheitlicht (Automaten-Typ bleibt)
Auslagerung an Tax-Free-SchalterGrundsätzlich innerhalb bestimmter HandelseinrichtungenAuch außerhalb bestimmter Handelseinrichtungen möglich, Verfahren aber am Verkaufstag
Nachweise für vorübergehend zurückkehrende Japaner mit Wohnsitz im AuslandReisepass und Aufenthaltsbescheinigung oder Kopie des Koseki-FuhyoZusätzlich zu den bisherigen Dokumenten auch My-Number-Karte mit Vermerk der Auswanderung möglich
Übermittlung der KaufdatenAn das System der Nationalen SteuerbehördeWeiterhin erforderlich
BuchhaltungAls steuerfreier Umsatz verbuchtBeim Verkauf steuerpflichtiger Umsatz; nach Erhalt und Speicherung der Zollbestätigung Umbuchung in steuerfreien Umsatz
Separater Versand (eigener Versand ins Ausland per EMS usw.)Sonderregelung bereits zum 31. März 2025 abgeschafftWeiterhin keine Sonderregelung
Direktversand durch das GeschäftUnter bestimmten Bedingungen befreit nach Art. 8 VerbrauchsteuergesetzAls Ausfuhrbefreiung nach Art. 7 Verbrauchsteuergesetz behandelt. Übliches Tax-Free-Verfahren und Kaufdaten nicht erforderlich

Referenzen und Quellen

Diese Seite fasst die wichtigsten Änderungen des japanischen Verbrauchsteuer-Befreiungssystems ab 1. November 2026 auf Grundlage veröffentlichter Unterlagen der Nationalen Steuerbehörde und der Japan Tourism Agency zusammen.

*Diese Seite enthält eigenständig aus veröffentlichten Unterlagen zusammengestellte Referenzinformationen. Konkrete Voraussetzungen und aktuelle Regeln entnehmen Sie bitte den offiziellen Informationen der Nationalen Steuerbehörde und der Japan Tourism Agency.